Das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Was ist das genau? Brauche ich es? Wie kann ich diese Lizenz bekommen? Wo kann ich sie machen?
Fragen über Fragen.
In der offenen Klasse ist das „EU-Fernpilotenzeugnis A2“ der große Drohnenführerschein.
Führer unterschieden sich die einzelnen Klassen nach dem Abfluggewicht (MTOM) der Drohne. Nach einer Gesetzesänderung sind die einzelnen Klassen dadurch bestimmt, dass man mehr Möglichkeiten zu Fliegen hat und es primär um die Abstände zu Personen / Grundstücken usw. geht.
Wollt ihr also in der offenen Klasse das Maximum an Möglichkeiten erreichen, kommt ihr um dieses Zeugnis nicht herum.
Der kleine Drohnenführerschein (Kompetenznachweis) ist bereits in einem anderen Artikel meines Blogs beschrieben.
Für das Fernpilotenzeugnis A2 ist jedoch eine etwas größere – und kostenpflichtige – Prüfung erforderlich.
Wer wirklich ernsthaft mit Drohnen fliegen möchte, dem kann ich nur ans Herz legen, sich für diese Prüfung zu entscheiden!
Eingehende Informationen bekommt ihr auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes (LBA).
Wo ich meine Lizenz erworben habe, werde ich euch in einem eigenen Eintrag hier aufzeigen.

Benötigt ihr für eure Drohnen einen Kompetenznachweis oder das EU-Fernpilotenzeugnis, müsst ihr das bei jedem Drohnenflug mitführen. Das ist mit der Mitführpflicht des Führerscheins im Straßenverkehr zu vergleichen.
Ist die Prüfung schwer?
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 benötigt durchaus etwas Lernaufwand.
Natürlich wird hierfür ein wesentlich umfangreicheres Wissen als zur Erlangung des Kompetenznachweises erforderlich ist, verlang.
Daher solltet ihr euch nach einem guten Anbieter umsehen, der umfangreiches, gut aufbereitetes Lernmaterial zur Verfügung stellt.
Für Details verweise ich euch auf diesen Betrag auf meiner Webseite.
Ich persönlich fand das Lernen und das Ablegen der EU-Fernpilotenlizenz A2 für sehr lehrreich und interessant. Viele Erklärungen und gut erläuterte Hintergründe sind für einen Drohnenpiloten sehr wichtig.
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